AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der STOFFDACH GmbH

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand der Leistung der Stoffdach GmbH ist die Anlieferung, der Auf- und Abbau sowie die Zurverfügungstellung eines Stoffdaches gemäß dem im Angebot genannten Vertragsdetails.
     
  2. Die Anlieferung und der Aufbau erfolgen zu den im Angebot festgelegten Terminen, ebenso wie der Abbau.

§ 2 Vergütung

  1. Für die Bereitstellung des Stoffdaches fallen für den Kunden Kosten in Höhe des im Angebot genannten Betrags zzgl. 19 % Umsatzsteuer an.
     
  2. Die Transportkosten belaufen sich auf den im Angebot genannten Betrag zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Etwaige gewährte Rabatte sind hierin bereits berücksichtigt.
     
  3. Die Kosten für den Auf- und Abbau des Stoffdaches betragen den im Angebot festgelegten Betrag zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Die Stoffdach GmbH behält sich das Recht vor, die Kosten für den Auf- und Abbau nach tatsächlicher Arbeitszeit abzurechnen. Für jede angefangene Stunde werden 65,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer berechnet.
     
  4. Die Gesamtkosten, abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung, werden nach Abschluss des Vertrags in Rechnung gestellt und sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, der Stoffdach GmbH rechtzeitig vor dem Aufbaubeginn genaue Pläne und einen geprüften Gesamtplan des Geländes zur Verfügung zu stellen. Das Gelände muss in ausreichender Zeit für die Anlieferung, Montage und als Lagerfläche bereitgestellt werden. Ein barrierefreies Arbeiten muss gewährleistet sein.
     
  2. Der Kunde ist verantwortlich für die Eignung des Aufstellplatzes, einschließlich der Verankerungsmöglichkeiten des Stoffdaches an Gebäuden oder Baulichkeiten. Der Aufstellplatz muss eben, waagerecht und groß genug unter Berücksichtigung von Notausgängen, Fahrwegen sowie behördlich geforderten Abstandsflächen sein.
     
  3. Der Kunde hat vor Aufbaubeginn im Erdreich verlegte Leitungen und andere unterirdische Anlagen anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Pflicht, haftet er für alle durch die Verankerung verursachten Schäden sowie für mögliche Folgeschäden. Der Kunde stellt die Stoffdach GmbH von Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
     
  4. Die Stoffdächer sind bei Windstärken ab 7 (50 km/h) zu evakuieren.

§ 4 Rechte bei Verzug und Mängeln

  1. Die Stoffdach GmbH stellt gebrauchte Stoffdächer bereit, deren Zustand regelmäßig geprüft wird. Zeigen sich nach dem Aufbau Mängel, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen wird die Stoffdach GmbH für Ersatz sorgen. Eine absolute Wasserdichtheit kann jedoch nicht garantiert werden.
     
  2. Tritt der Kunde vor Anlieferung und Aufbau des Stoffdaches vom Vertrag zurück oder verweigert die Annahme der Leistung, hat er Aufwendungsersatz gemäß den nachstehenden Bestimmungen zu leisten. Die Berechnung der Fristen richtet sich nach dem im Vertrag festgelegten Termin für die Anlieferung und den Aufbau:
  • Bis 60 Tage vor Mietbeginn: 5 % der in § 2 Nr. 1 genannten Vergütung
     
  • Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 % der in § 2 Nr. 1 genannten Vergütung
     
  • Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % der in § 2 Nr. 1 genannten Vergütung
     
  • Bis 7 Tage vor Mietbeginn: 75 % der in § 2 Nr. 1 genannten Vergütung

 

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.